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Fly-Xperience

Datenschutz-Bestimmungen

1,0 Allgemein
Fly-Xperience Sàrl bietet zweisitzige Segel- und Gleitschirmflüge an. Die Flüge werden von angestellten oder beauftragten Piloten durchgeführt.
Das Vertragsverhältnis besteht jedoch zwischen dem Passagier und der Firma Fly-Xperience Sàrl. Durch seine Unterschrift oder auf andere Weise bestätigt der Passagier, dass er diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Um das Verständnis zu erleichtern, werden Passagiere in männlicher Form erwähnt, es handelt sich jedoch um alle Geschlechter.

1.2 Vertragsschluss und Schutzklausel
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit der verbindlichen Buchung des Fluges durch den Passagier zustande. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unanwendbar sein, bleiben die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

2.1 Pilot und Flugzeug
Der mit der Durchführung des Fluges mit dem Passagier beauftragte Pilot verfügt über die erforderliche behördliche Genehmigung. Alle Piloten von Fly-Xperience Sàrl haben eine vom FSVL/OFAC validierte Ausbildung absolviert.
Der Pilot ist der Kommandant des zweisitzigen Segelflugzeugs und der Passagier verpflichtet sich, seinen Anweisungen Folge zu leisten. Das verwendete Segelflugzeug ist für den Zweisitzerflug geeignet.

3.1 Stornierung oder Änderung des Dienstes
Fly-Xperience Sàrl behält sich das Recht vor, den Service jederzeit aus Sicherheitsgründen oder bei ungünstigem Wetter abzubrechen oder zu ändern.

4.1 Beförderungsbedingungen
Die Beförderung mit diesem Passagierticket unterliegt NICHT den Haftungsbestimmungen der Luftbeförderungsverordnung vom 17.08.2005. Bei Erteilung oder Nichterteilung des Passagiertickets ist die Haftung des Piloten bzw. Vertragspartners gegenüber den Passagieren vertraglich auf CHF 5’000’000.- bei Tod oder Körperverletzung und auf CHF 5000.- beschränkt. – bei Verlust oder Beschädigung der transportierten Gegenstände.
Die an die Schadensersatzberechtigten gezahlten Leistungen aufgrund der vom Piloten bzw. Halter des Luftfahrzeugs abgeschlossenen Unfallversicherung für Passagiere werden auf sämtliche Schadensersatzzahlungen aufgrund von RC-Ansprüchen angerechnet.

5.1 Zahlung und Gutscheine
Die Preise für die Dienstleistung in Schweizer Franken finden Sie auf der Website von Fly-Xperience Sàrl. Zahlungen in anderen Währungen werden zum Tageskurs berechnet.
Bei der Restzahlung werden die Tarife „Student“ und „Kind“ verrechnet.

5.2 Zahlungsbedingungen
Es kann eine Anzahlung verlangt werden und die vollständige Bezahlung der Dienstleistung muss nach Durchführung der Aktivität erfolgen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der in seinem Besitz befindliche Gutschein bei Fly-Xperience Sàrl und nicht bei einem anderen Unternehmen gültig ist.
Es werden nur Geschenkgutscheine akzeptiert, die von Fly-Xperience und seinen Partnern ausgestellt wurden. Der Kunde, der einen Gutschein eines anderen Unternehmens vorlegt, muss die Aktivität zum vollen Preis bezahlen.

6.1 Stornierung durch den Passagier
Eine Stornierung ist nur in schriftlicher Form bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin gültig. Die Berücksichtigung erfolgt erst nach Eingang bei Fly-Xperience Sàrl. Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage der Tagung werden 120.- CHF pro Teilnehmer als Entschädigung verrechnet.

6.2 Verspätetes Eintreffen des Kunden
Teilnehmer, die mehr als 30 Minuten zu spät ankommen, können den Flug nicht antreten und müssen dennoch einen Betrag von CHF 120.- als Entschädigung verrechnen. Für eine verspätete Anreise haften Sie unabhängig von Ihrem Willen und haben keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Preises der gewählten Leistung, auch wenn dieser bereits bezahlt wurde.

7.1 AGB für Geschenkgutscheine
Der/die Gutscheine werden Ihnen innerhalb von 2 Werktagen an die Lieferadresse zugesandt.
Sie haben ein Rückgaberecht von 7 Tagen ab der aufgegebenen Bestellung. Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie den/die Gutschein(e) zusammen mit der Rechnung an die Adresse des Absenders zurücksenden. Werden die Gutscheine nicht zurückgegeben, gelten sie als erworben und der Betrag wird daher trotzdem fällig.
Fly-Xperience erstattet in keinem Fall die Gutscheine, die nach Ablauf der Rückgabefrist zurückgegeben würden.

7.2 Bezahlung von Geschenkgutscheinen
Der Geschenkgutschein ist innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt beim Kunden oder direkt online bei der Bestellung zahlbar.
Die Zahlung muss vor dem Tag des Fluges erfolgen. Dieses Ticket dient gleichzeitig als Quittung
1 Mahnung vor evtl. Einleitung gerichtlicher Schritte gehen alle durch verspätete Zahlung entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden.

7.3 Verwendung des Geschenkgutscheins
Der Benutzer des Geschenkgutscheins muss auf der Website Fly-Xperience.com buchen. Der Geschenkgutschein gilt als Zahlungsmittel gegenüber dem Leistungsträger während der Aktivität. Der Geschenkgutschein kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden.
Der Geschenkgutschein ist nicht personengebunden.

7.4 Gültigkeit / Ablauf
Der Geschenkgutschein ist ab dem Ausstellungsdatum des Gutscheins 2 Jahre lang gültig, er kann verlängert werden, maximal jedoch 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Geschenkgutschein als ausgeführt und wird in keinem Fall erstattet.
Im Falle einer Erhöhung des Aktivitätspreises während der Verlängerung muss der Benutzer des Geschenkgutscheins die Differenz während der Aktivität bezahlen.

8.1 Gesundheit und Ausrüstung der Passagiere
Der Passagier versichert, dass er keine gesundheitlichen Probleme (geistiger oder körperlicher Art) hat, die einen Einfluss auf die sichere Durchführung eines Tandemfluges mit einem Segelflugzeug haben könnten. Im Zweifelsfall informiert er spätestens bei der Startvorbereitung die Firma Fly-Xperience Sàrl oder den Piloten. In einem solchen Fall muss gemeinsam entschieden werden, ob der Tandemflug stattfinden kann. Die endgültige Entscheidung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Piloten. Der Passagier verpflichtet sich, einen geeigneten Helm, seinen eigenen oder einen ihm zur Verfügung gestellten, sowie Schuhe zu tragen, die einen guten Halt gewährleisten. Der Pilot kann auch zusätzliche Anweisungen geben (lange Hosen, warme Kleidung usw.).

9.1 Haftungsausschluss
Dem Passagier ist bewusst, dass die Durchführung eines Doppelsitzerfluges in einem Segelflugzeug mit Risiken verbunden ist. Bei einem Segelflugzeug stellen beispielsweise die Beine des Piloten und seines Passagiers das Fahrwerk dar, was bei einer harten Landung oder einem Startabbruch zu Verletzungen führen kann. Darüber hinaus kann die Gefahr eines plötzlichen und unvorhersehbaren Windeinflusses nicht ausgeschlossen werden. Die Haftung der Firma Fly-Xperience Sàrl und des Piloten im Falle von Körperverletzungen und Sachschäden, die der Pilot erleidet

Passagiere während eines Segelfluges sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Fall, dass ein Haftungsausschluss aus rechtlichen Gründen nicht möglich war, hat die Firma Fly-Xperience Sàrl / der Pilot eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von CHF 3 Mio. abgeschlossen. In einem solchen Fall übernimmt die Firma Fly-Xperience die Haftung Sàrl / des Piloten ist auf diesen Betrag begrenzt.

10.1 Passagiere, die minderjährig sind oder unter Vormundschaft stehen
Minderjährige oder unter Vormundschaft stehende Passagiere benötigen eine Genehmigung des Erziehungsberechtigten oder eines gesetzlichen Vertreters. Bei Abwesenheit einer solchen Person während des Fluges ist vorab eine schriftliche Einverständniserklärung gegenüber der Firma .Fly-Xperience Sàrl vorzulegen. Die Zahlung des Vertreters bestätigt die Genehmigung des Fluges.

11.1 Datum, Ort, an dem der Flug stattfindet, Dauer und Stornierung durch den Anbieter
Die Termine für Tandemflüge werden im Voraus festgelegt, teilweise auch kurzfristig. Ein festgelegter Termin kann geändert werden, wenn die Wetterbedingungen oder organisatorische Gründe dies erfordern. Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Flug durchgeführt wird oder nicht, obliegt ausschließlich dem Piloten. Der Tandemflug wird dann auf den nächstmöglichen Termin verschoben. Steht kein anderer Termin zur Verfügung und ist die Annullierung des vereinbarten Termins nicht vom Passagier zu vertreten, kann dieser die Rückerstattung des Flugpreises verlangen. Die Dauer eines Tandemfluges hängt von den Wetterbedingungen ab.

12.1 Insassenversicherung bei Unfall
Jeder Teilnehmer muss über eine gültige Unfallversicherung verfügen.
Ist dies nicht der Fall, muss er die Firma Fly-Xperience informieren, die eine Alternative vorlegen wird.
Der Passagier bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls (auch während eines Segelfluges) versichert ist. Eine Unfallversicherung wird von Fly-Xperience Sàrl bzw. dem Piloten nicht übernommen.

13.1 Fotos und Videos
Der Passagier ist berechtigt, eine kleine Kompaktkamera (Typ GoPro) mitzuführen. Anschließend muss es in geeigneter Weise befestigt werden, wobei der Pilot selbst über die Art der Befestigung entscheidet. Die Verwendung von Mobiltelefonen und Wechselobjektivgeräten ist während des Fluges verboten. Der Pilot kann unter bestimmten (sicherheitsrelevanten) Bedingungen eine Ausnahme von dieser Regel machen.

Die von Fly-Xperience Sàrl bei Gleitschirmflügen aufgenommenen Fotos und Videos sind Eigentum von Fly-Xperience Sàrl und haben das Recht, diese Bilder und Videos für Werbe- und Verkaufsförderungszwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darin identifizierbar ist. , ohne Fly -Xperience Sàrl entstehen dem Kunden etwaige Kosten.

14.1 Beschwerden
Alle Beschwerden und Schadensersatzanträge müssen innerhalb von 10 Tagen nach Ende der Dienstleistung schriftlich per Einschreiben an Fly-Xperience gerichtet werden.

15.1 Gerichtsstand für Passagiere aus den USA und Kanada
Im Falle etwaiger Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Tandemflug verzichten Passagiere aus den USA und Kanada ausdrücklich auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und haben zur Kenntnis genommen, dass weder die Firma Fly-Xperience Sàrl noch der Pilot einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada anerkennen Kanada.

16.1 Gewöhnlicher Gerichtsstand und anwendbares Recht
Zuständig sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte am Sitz der Firma Fly-Xperience Sàrl

für alle Streitigkeiten aus dem für den Tandemflug geschlossenen Vertrag. Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Vevey.
KONTAKT Sàrl
Fly-Xperience Sàrl
Route du Pre-au-Comte 8 CH-1844 Villeneuve VD

Allgemeine Verkaufsbedingungen erstellt am 7. April 2023

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